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   OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16 (https://dejure.org/2017,9860)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.03.2017 - 4 LB 2/16 (https://dejure.org/2017,9860)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. März 2017 - 4 LB 2/16 (https://dejure.org/2017,9860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 42 Abs 1 VwGO, § 4 Abs 4 GlüStVtr SH
    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Genehmigung für die Veranstaltung und den Vertrieb verschiedener Video Slots; Abgrenzung der Nebenbestimmung einer Auflage von der Inhaltsbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Genehmigung für die Veranstaltung und den Vertrieb verschiedener Video Slots; Abgrenzung der Nebenbestimmung einer Auflage von der Inhaltsbestimmung

  • rechtsportal.de

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Genehmigung für die Veranstaltung und den Vertrieb verschiedener Video Slots; Abgrenzung der Nebenbestimmung einer Auflage von der Inhaltsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit können aufgrund der Ausnahmeregelungen gemäß Art. 62 i.V.m. Art. 51 und 52 AEUV zulässig oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein (EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli -, juris Rn. 60).

    Im Hinblick auf kohärente und systematische Beschränkungen der Spieltätigkeiten sind als zwingende Gründe des Allgemeininteresses der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen in Betracht zu ziehen (EuGH, Urteil vom 6. November 2003, a.a.O. Rn. 67).

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Maßgeblich dafür sind unter anderem das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, der Umfang des durch sie belassenen Ermessensspielraums und die Frage, ob Vorsatz bezüglich des Rechtsbruchs oder des Zufügens des Schadens vorlag, sowie schließlich, ob ein Rechtsirrtum entschuldbar war (EuGH, Urteil vom 5. März 1996 - C-46/93, C-48/93 - Brasserie du Pêcheur und Factortame -, juris Rn. 56).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Deshalb dient eine Begrenzung solcher Möglichkeiten unmittelbar der Spielsuchtprävention und somit einem Gemeinwohlbelang von hohem Rang (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Demgegenüber ist bei Casinospielen und Poker im Internet die Zeit zwischen Einsatz, Spielausgang und nächstem Einsatz typischerweise eng getaktet und zudem die Teilnahme an mehreren Spielen gleichzeitig möglich, so dass diese Angebote aufgrund der schnellen Spielabfolge und der Möglichkeit zum Spielen rund um die Uhr ein erhöhtes Suchtpotenzial beinhalten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. August 2016 - 11 ME 61/16 -, juris Rn. 35; OVG Münster, Urteil vom 25. Februar 2014 - 13 A 2018/11 -, juris Rn. 195).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Demgegenüber ist bei Casinospielen und Poker im Internet die Zeit zwischen Einsatz, Spielausgang und nächstem Einsatz typischerweise eng getaktet und zudem die Teilnahme an mehreren Spielen gleichzeitig möglich, so dass diese Angebote aufgrund der schnellen Spielabfolge und der Möglichkeit zum Spielen rund um die Uhr ein erhöhtes Suchtpotenzial beinhalten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. August 2016 - 11 ME 61/16 -, juris Rn. 35; OVG Münster, Urteil vom 25. Februar 2014 - 13 A 2018/11 -, juris Rn. 195).
  • EuGH, 08.09.2016 - C-225/15

    Politanò - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Mangels Harmonisierung des Glücksspielbereichs steht den Behörden der Mitgliedstaaten ein weites Regelungsermessen zur Verfügung (EuGH, Urteil vom 8. September 2016 - C-225/15 - Politanò -, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Belastende Nebenbestimmungen sind mit der Anfechtungsklage angreifbar (BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Der Verwaltungsprozess muss nicht zur Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen der Staatshaftung fortgeführt werden, wenn der Kläger daraus wegen offenkundigen Fehlens anderer Anspruchsvoraussetzungen keinen Nutzen ziehen könnte (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14/12 -, juris Rn. 44).
  • OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14

    Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Eine echte Auflage liegt demnach vor, wenn deutlich wird, dass die Einhaltung der Nebenbestimmung Bestand und Wirksamkeit der Vergünstigung nicht berühren soll (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009, a.a.O.; OVG Weimar, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 41; VGH Kassel, Beschluss vom 10. April 2014 - 9 B 2156/13 -, juris Rn. 53; VGH München, Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 -, juris Rn. 50; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 36 Rn. 9 ff., 74 ff.).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
    Der sog. Herstellungsanspruch ist nur für das Sozialrecht anerkannt (BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - 3 C 48/86 -, juris Rn. 21; BFH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - III B 167/06 -, juris Rn. 10) und scheitert im Übrigen bereits an der eindeutigen Differenzierung in der Übergangsvorschrift.
  • BFH, 31.01.2007 - III B 167/06

    Kindergeld; grundsätzliche Bedeutung

  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 9 B 2156/13

    Immissionsschutzrechtliche Genemigung bei zu erwartendem tieffrequentem Schall

  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse und Ermessensausübung bei einer auf § 20

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19

    Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand

    Sowohl der Senat als auch das Bundesverwaltungsgericht hatten bislang keine Zweifel an deren Bestand, insbesondere an deren Kohärenz (Senat, Urt. v. 23.03.2017 - 4 LB 2/16 -, juris Rn. 35 ff.; BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, juris Rn. 41 ff.).

    Insoweit soll gerade erst noch geprüft werden, ob sich die Ziele des Glücksspielvertrages auf diese Weise besser verwirklichen lassen (Senat, Urt. v. 23.03.2017 - 4 LB 2/16 -, juris Rn. 37; BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, juris Rn. 40-43 m.w.N.).Allein der Umstand, dass von verschiedenen Arten von Glücksspielen einige dem Internetverbot unterliegen und andere nicht, stellt die Geeignetheit eines Internetverbots deshalb noch nicht in Frage.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2023 - 4 LA 49/20

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten Glücksspiels im

    Zur Begründung hat es auf den Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2019 (- 12 B 38/18 -, juris) einschließlich der dort zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017 (- 8 C 18.16 -, juris) und des Senats vom 23. März 2017 (- 4 LB 2/16 -, juris) sowie auf den Beschluss des Senats vom 3. Juli 2019 (- 4 MB 14/19 -, juris) verwiesen.

    Ein derartiges Vorgehen zählt regelmäßig zu den Aufgaben der Rechtsprechung (vgl. beispielsweise Urt. d. Senats v. 23.03.2017 - 4 LB 2/16 -, juris; Beschl. d. Senats v. 05.04.2023 - 4 LA 9/22 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und hebt die Streitigkeit im Schwierigkeitsgrad nicht von anderen (glücksspielrechtlichen) Verfahren ab (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 13.09.2022 - 6 S 3652/21 -, juris Rn. 32).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2023 - 4 LA 9/22

    Spielhallenerlaubnis - Vereinbarkeit des Verbots der Verbundspielhallen mit Art.

    Gleiches gilt, soweit die Klägerin meint, die Notwendigkeit einer inzidenten Entscheidung zur Verfassungskonformität des § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 SpielhG a.F. bereite besondere rechtliche Schwierigkeiten (vgl. beispielsweise Urt. d. Senats v. 23.03.2017 - 4 LB 2/16 -, juris Rn. 38).
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